Seit 1998 – Ihr verlässlicher Partner für Steuerberatung und Treuhand für alle Kantone der Schweiz.

Sie finden unsere Kanzlei in der Schneidergasse 27 in Basel.

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Steuerberatung:

Wir entwickeln Lösungen, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren und Ihnen rechtssicher zur Seite zu stehen.

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    STEUERBERATUNG


    Steuererklärungen: Ausfüllen sämtlicher Formulare aller Kantone

    Steuerberechnung: Berechnung der voraussichtlichen Steuerbelastung

    Wertschriften und Vermögen: Steuergerechte Verzeichnisse der Wertschriften unabhängiger Vermögensverwaltungen

    Liegenschaften / Wohneigentum: Erstellen der Liegenschaftsabrechnung

    Berufliche und private Vorsorge: Beratung für finanzielle Vorsorge ausserhalb der staatlichen beruflichen Vorsorge oder Pensionskasse

Icon Organigramm

Erbschaften:

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Erbschaften, um sicherzustellen, dass alles reibungslos und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verläuft.

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    ERBSCHAFTEN


    Nachlassverwaltungen

    Testamentvollstreckungen

    Erbteilungen


    Wichtige Hinweise


    Erstellen Sie ein Testament, in dem Sie Ihre Wünsche im Hinblick auf Ihr Ableben festhalten können. Ohne ein solches Testament wird das Erbe nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich dabei nach dem Verwandschaftsgrad, d.h.: Nach follgender Ordnung: Ehepartner und Kinder, nur Kinder, Enkel, Urenkel, Ehepartner und Eltern, Ehepartner und Geschwister, nur Geschwister, Neffen und Nichten usw. Ehepartner und Kinder sind die Haupterben, andere Verwandte kommen erst in zweiter Linie zum Zug. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie Ihren Ehepartner testamentarisch bevorzugen, ebenso vorhandene Kinder. Auch besteht die Möglichkeit der Bestimmung von Pflichtteilen. Es empfiehlt sich, ein solches Vorgehen vor einem Notar festzuhalten. Ihr Testament muss von Hand auf neutralem Papier geschrieben sein, mit Angabe des Ortes, des Datums und Ihrer Unterschrift. Aufbewahren sollten Sie Ihr Testament beim Erbschaftsamt oder einer anderen dafür zuständigen Stelle, auf keinem Fall zu Hause oder in einem Banksafe. Nur die Behörde erfährt sofort von Ihrem Ableben und kann dann handeln. Ein von Ihnen eingesetzter Willensvollstrecker kann dank seiner neutralen Stellung gegenüber den Erben Ihren Willen möglichst ohne Streitigkeiten und nach dem gesetzlichen Vorschriften ausführen. Diese Aufgabe können wir übernehmen, was zuvor im Testament oder als Ergänzung zu einem Testament bestellt werden sollte. Vor dem Eherecht kommt das Güterrecht, mit welchem festgestellt wird, welche Werte dem Ehemann und welche der Ehefrau gehören. Der Normalfall ist die Errungenschaftsbeteiligung. Dabei wird das Vermögen in Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt. Das Eigengut des Verstorbenen und 50 % der Errungenschaft fallen zur Verteilung in den Nachlass. Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig. Bei einem handschriftlichen Testament können Sie jederzeit Änderungen oder Ergänzungen vornehmen, wobei dann festgehalten werden sollte: „dass alle vorherigen Verfügungen hinfällig sind.“ Ein von beiden Ehepartnern vor dem Notar abgeschlossener Ehe- und Erbvertrag kann auch nur von beiden Eheleuten verändert werden. (Basel 18.05.2017)

Icon Taschenrechner

Buchhaltung:

Vertrauen Sie uns Ihre Buchhaltungsaufgaben an – wir gewährleisten eine präzise und effiziente Abwicklung Ihrer Finanzen.

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    Für Unternehmen wie KMUs, Einzelfirmen bieten wir Lösungen in der Buchhaltung, Steuerplanung und im Jahresabschluss. Ob Unternehmensgründung, Optimierung von Steuerstrukturen oder Jahresabschlüsse – wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie in allen steuerlichen und finanziellen Belangen bestens beraten sind.

     

    Führung der Bücher über Aufwendungen und Erträge

    Erstellen der Steuererklärung des Unternehmens

    Erstellen von Bilanz und Erfolgsrechnung

Icon Diagramm

Jahresabschluss:

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss termingerecht und gemäss den gesetzlichen Anforderungen, damit Sie optimal auf das kommende Geschäftsjahr vorbereitet sind.

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    BITCOIN & CO.


    Wie werden die diversen Kryptowährungen (Bitcoin u. ä.) besteuert?

    Guthaben in Krypowährungen sind Vermögenswerte, die der Vermögenssteuer unterliegen. Sie sollten in der Steuererklärung als «übrige Guthaben» deklariert werden. Die Steuerverwaltung legt den Steuerwert durch Verwendung eines Jahresdurchschnittkurses fest. Gibt es keinen offiziellen Kurs, so kann man den Wert per 31.12. angeben. Bei natürlichen Personen sind diese Werte Teil des Privatvermögens. Erträge entstehen durch Kursgewinne, die als Kapitalgewinne steuerfrei sind, sofern kein gewerblicher Handel festgestellt wird. Verluste können darum nicht abgezogen werden. Sofern die Handelstätigkeit aber über die normale Verwaltung des Vermögens hinausgeht, so kann dies von der Behörde als «gewerbliche Tätigkeit» angesehen werden. In solchem Fall werden die Kapitalgewinne im Einkommen besteuert. Zum Privatvermögen zählen Anlagen, die z. B. langfristig (mindestens sechs Monate) gehalten werden, nicht fremdfinanziert sind. Auch die Höhe der Erträge oder der Kauf und Verkauf von Derivaten zur Sicherstellung von eigenen Wertpapieren können die Anlagen als Privatvermögen kennzeichnen. 19.12.2021/PML


    UNTERSCHIEDE ZWISCHEN NUTZNIESSUNG UND WOHNRECHT


    Wenn Eltern ihr Haus den Kindern schenken möchten, jedoch weiterhin und lebenslang darin wohnen bleiben wollen, so gibt es zwei Möglichkeiten: das Nutzniessungs- oder das Wohnrecht. In jedem Fall geht die Liegenschaft ins Eigentum der Kinder über, jedoch verbleiben die Eltern Bewohner des Hauses.

    Dazu sind folgende Rechte und Pflichten zu beachten:

    Die Nutzniessung: die Eltern bewohnen das Haus weiterhin. Sie dürfen das Haus auch vermieten, wobei die Erträge daraus ihnen gehören und von ihnen, wie auch ein Eigenmietwert im Einkommen zu versteuern sind. Bezahlen muss der Nutzniesser die Kosten für den reinen Unterhalt und die Bewirtschaftung des Hauses, eventuelle Hypothekarzinsen, Versicherungsprämien und die Steuern. Natürlich kann der Nutzniesser dann auch bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens die steuerrechtlich geltenden Kosten abziehen.

    Das Wohnrecht: Die Eltern dürfen das Haus weiterhin bewohnen, jedoch sie können es nicht verkaufen oder vermieten. Sie müssen nur die gewöhnlichen Unterhaltskosten bezahlen und als Einkommen einen Eigenmietwert abzüglich die bezahlten Unkosten deklarieren. Die Kinder müssen dagegen als Eigentümer die Hypothekarzinsenm Versicherungen u. ä. bezahlen.

    Vertrag: Beide Formen, Wohnrecht und Nutzniessung müssen in einem öffentlichen Vertrag beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Im Vertrag sollte auch geregelt werden, ob die Eltern bei eventuellem Umzug in ein Heim auf das Wohnrecht bzw. die Nutzniessung verzichten.

    Verkauf des Hauses: Da sowohl eine Nutzniessung als auch ein Wohnrecht Geltung behält, ist ein Verkauf des Hauses durch die Kinder schwierig, solange die Eltern leben, da ein Käufer die bestehenden Dienstbarkeiten übernehmen muss. Eine vorherige Besprechung der ganzen Sachlage mit einer Fachperson ist darum anzuraten. 27.11.2021/PML 


    ERBRECHT – PFLICHTTEILE


    Auf den 01.01.2013 treten neue Bestimmungen beim Erbrecht (wichtig für die Erbteilung), die sich auf die Pflichtteile der gesetzlichen Erben beziehen, wobei die wichtigsten änderungen der kleinere Pflichtteil für Kinder ist. Gesamthaft sehen die neuen (in Klammer = die bisherigen) Pflichtteile der gesetzlichen Erben wie folgt aus:

    Kinder: 1/2 des Nachlasses (3/4)

    Kinder, wenn der Verstorbene verheiratet war: 1/4 des Nachlasses (3/8)

    Ehepartner/ eingetragene Partner: 1/2 des Nachlasses (1/2)

    Ehepartner, eingetragener Partner, wenn der Verstorbene Kinder hat: 1/4 des Nachlasses (1/4)

    Ehepartner, eingetragene Partner, wenn der Verstorbene Eltern hat: 3/8 des Nachlasses (3/8)

    Eltern, wenn der Verstorbene keine Kinder hat, aber verheiratet war: kein Pflichtteil mehr (1/8)

    Testamentarisch können die Pflichtteile nicht herabgesetzt werden. Stirbt eine ledig oder verwitwete Person, erben z. B. die Kinder das ganze Vermögen. Ausserhalb der Pflichtteile kann der Erblasser von den gesetzlichen Erbquoten testamentarisch abweichen, oder anders gesagt: Frei verfügbar sind die Teile des Nachlasses, die über die Pflichtteile hinausgehen.

    Wenn eine verstorbene Person unverheiratet und ohne Kinder ist, geht das Erbe an die Eltern. Hinterlässt sie hingegen einen Lebenspartner, so ist dieser nicht erbberechtigt. (23.11.2021)


    UNSER FIRMENDOMIZIL


    Nach mehr als 20 Jahren am Spalenberg in Basel, neu jetzt ganz in der Nähe, in der Schneidergasse 27 (1. Stock, mit Lift) in Basel.


    STEUER AUF GELDGEWINNE


    Gewinne auf Glücksspiele in konzessionierten schweizerischen Spielbanken sind von der Einkommenssteuer befreit. Der Freibetrag von einer Million Franken gilt auch für jegliche anderen Spielgewinne (Lotterie, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele, Swisslos, Loterie Romande etc. etc.) Gewinne von in der Schweiz wohnhaften Personen, die in ausländischen Casinos erzielt werden, unterliegen in der Schweiz der Einkommenssteuer. NEU sind Gewinne aus virtuellen Internet-Casinos steuerlich begünstigt. Dabei muss jedoch der Anbieter ein konzessioniertes inländisches Casino sein. Höhere Gewinne als eine Million Franken werden normal besteuert.


    EIDGENÖSSISCHE VERRECHNUNGSSTEUER


    Ab 01.01.2019 wurde die Praxis der Eidgen. Steuerverwaltung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer korrigiert. Neu besteht der Anspruch auf Rückerstattung trotz unterlassener Deklaration, wenn die Veranlagung noch nicht rechtskräftig ist und der Pflichtige im Revisionsverfahren nachträglich deklariert. Die Praxis gilt für Ansprüche, die nach dem 01.01.2014 entstanden sind und hierüber noch kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Voraussetzung für alles ist jedoch, dass die Nichtdeklaration fahrlässig erfolgte.


    FAHRTKOSTEN


    Kanton BS: Diese sind im Pauschalabzug für Berufsunkosten in Höhe von

    CHF 4´000,00 enthalten. Werden höhere Unkosten als die Pauschale geltend gemacht, so sind sämtliche Kosten zu belegen. Als Fahrtkosten gelten dann die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel (U-Abo, SBB Generalabo). Für Fahrtkosten im Privatfahrzeug gelten CHF 0,70 als Kilometerpauschale für Autos. Sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind jährlich auf max. CHF 3´000,00 begrenzt. Kanton BL: Hier gelten CHF 912,00 pro Jahr für Erwachsene. Ist eine Fahrt zum Arbeitsort im Privatauto notwendig, so gelten CHF 0,70 pro Fahrt-Kilometer. Bundessteuer: Sämtliche Fahrtkosten sind begrenzt bis zu einem Maximalbetrag von CHF 3´000,00 p.a. (18.05.2017)


    ABZUG FÜR KINDER (KINDERABZUG)


    Der Elternteil, der die elterliche Sorge innehält, kann den Kinderabzug sowie den Versicherungs- und Sparzinsenabzug für das Kind geltend machen und die von ihm nachgewiesenen Kinder-Drittbetreuungskosten in Abzug bringen. Dem anderen Elternteil wird der Abzug nicht gewährt.

    Der Elternteil, der die elterliche Sorge innehält, erhält den Elterntarif, während der andere Elternteil zum Grundtarif besteuert wird. Erzielt der Elternteil mit der elterlichen Sorge keine Einkünfte und übernimmt daher der andere Elternteil den Unterhalt des Kindes, können diesem aus Billigkeitsgründen die kinderrelevanten Abzüge und der Elterntarif gewährt werden.

    Wenn die Steuerverwaltung einen Unterstützungsabzug für Kinder dann streicht, wenn das Kindervermögen mehr als CHF 50'000,00 beträgt, ist dies ungültig, weil das Vorhandensein eines solchen Vermögens nicht bedeutet, dass die Eltern es für den Unterhalt des Kindes einsetzten müssen und darum nicht zur Unterstützung verpflichtet wären.

    Unverheiratete Eltern (gemeinsamer Haushalt) mit gemeinsamem minderjährigen Kind, mit gemeinsamer elterlicher Sorge, keine Unterhaltszahlungen:

    Jeder Elternteil kann je den halben Kinderabzug sowie den halben Versicherungs-und Sparzinsenabzug für das Kind geltend machen. Jeder Elternteil kann maximal CHF 5'000 der nachgewiesenen Kosten für die Kinder-Drittbetreuung in Abzug bringen. Der Elternteil, der zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommt, erhält den Elterntarif. Hierbei ist davon auszugehen, dass dies in der Regel derjenige Elternteil mit dem höheren Einkommen ist. Der andere Elternteil wird zum Grundtarif besteuert.


    RENDITE-LIEGENSCHAFTEN


    Schließen Sie nie alle Hypotheken als Festhypotheken ab, sondern behalten Sie einen Teil davon als Geldmarkt-Hypothek; so bleiben Sie beweglich und können auch die Mieten veränderten Zinsumständen anpassen. Amortisieren Sie möglichst ihre Hypotheken bis auf ein Minimum (ein neuer Schuldbrief ist teuer), das ist zwar steuerlich nicht interessant, aber wirtschaftlich vernünftig (Bedenken Sie: Alles, Steuern und Schuldzinsen, laufen über den Geldbeutel!). Halten Sie Ihre Liegenschaft laufend in gutem Zustand. Prüfen Sie, ob Sie die Renovationsarbeiten auf zwei Jahre verteilen können. Prüfen Sie die Mietverträge auf neue Gesetzesregeln. Wenn Sie eine Wohnung renovieren müssen, prüfen Sie, ob nicht auch noch andere Renovationen nötig sind, denn das spart eventuell an den Handwerkerrechnungen. Wechseln Sie ungeniert den Verwalter Ihrer Liegenschaft, wenn Sie mit ihm nicht zufrieden sind. Und achten Sie auf die Auswahl Ihrer Mieter, weil zufriedene Mieter in der Regel länger bleiben. (18.05.2017)


    BEHINDERTENKOSTENABZUG


    Ab 01.01.2011 sind die selbst zu tragenden Beiträge von pflegebedürftigen Personen an die Pflegekosten im Heim auf maximal Fr. 21,60 pro Tag begrenzt (Pflegestufe 3 Fr. 17,60/Tag, Pflegestufe 4-12 Fr. 21,60/Tag). Die Pflegestufen 1 bis 2 berechtigen zu keinem Behindertenkostenabzug, da die tägliche Pflege unter 60 Minuten liegt. Ab der Pflegestufe 3 können zusätzlich 50% der Hotellerie- und Betreuungskosten in Abzug gebracht werden.

    Die abzugsberechtigten behinderungsbedingten Kosten werden wie folgt berechnet: Anzahl Heimtage x selbst zu tragende tägliche Beiträge an die Pflegekosten zuzüglich 50% der Hotellerie- und Betreuungskosten (Ansätze im Jahr 2011 wie vorstehend erwähnt) abzüglich Hilflosenentschädigungen und Leistungen weiterer Institutionen (wie Taggeldversicherungen usw.). (18.05.2017)


    NEBENKOSTEN BEIM SELBSTBEWOHNTEN STOCKWERKEIGENTUM


    Beim selbstbewohnten Stockwerkeigentum können die Auslagen für Wasser, Gas, Strom, Heizung, Warmwasseraufbereitung, Beleuchtung, Abwasser- und Abfallentsorgung nicht als Liegenschaftskosten geltend gemacht werden. Diese Auslagen gelten als nicht abzugsfähige Lebensunterhaltskosten.

    GARTENUNTERHALT

    Im Kanton Basel-Stadt gelten für den Abzug des Gartenunterhaltes vom Liegenschaftsertrag folgendes:

    Bei selbstbewohntem Grundbesitz gilt die Regel, dass bei einer Bodenfläche bis 500 qm ein Betrag von maximal CHF 500,00 in Abzug gebracht werden kann. Ist das Grundstück größer als 500 qm, so gilt pro qm ein Abzugsbetrag von CHF 1,00 pro qm, im Maximum jedoch CHF 2'000,00.

    Beim vermieteten Grundbesitz gelten diese begrenzten Regeln für den Abzug von Gartenunterhaltskosten nicht.

    Gartenunterhalt ist nur dann abzugsfähig, wenn es sich nicht um Gewinnungskosten handelt. Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern ist nur dann abzugsfähig, wenn hierfür eine behördliche Auflage besteht. (18.05.2017)


    ABZUG FÜR FREMDBETREUTE KINDER


    Abzugsfähig sind diejenigen nachgewiesenen Mehrauslagen, welche für die Betreuung von Kindern durch Dritte (z.B. Tagesheime oder Tagesmütter) entstehen, nicht jedoch Schulgelder und Mahlzeiten. (18.05.2017)

    Kanton BL: der Abzug von höchstens Fr. 5'500,00 pro Jahr ist nur noch für Kinder bis zum 14. Altersjahr möglich, neu aber auch bei beruflicher Ausbildung der Eltern.


    RENTENVERSICHERUNGEN


    Rückkaufsfähige Rentenversicherungen müssen auch während der laufenden Rente mit dem Rückkaufswert als Vermögen versteuert werden.


    STEUERAMNESTIE


    Nach wie vor steht die Möglichkeit der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen und die einmalige straflose Selbstanzeige (=Offenlegung der eigenen Steuerhinterziehung) allen Personen offen, die ihre unversteuerten Vermögenswerte legalisieren wollen.


    SPENDEN AN PARTEIEN


    Kanton BS + BL: Abzugsmöglichkeit von Parteispenden bis höchstens Fr. 10'000,00 für Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien.


    LIEGENSCHAFTS-STEUERWERT


    Kanton BS: Der Steuerwert von vermietetem Grundbesitz wird auf Grund des Mietertrages festgestellt.

    Bei selbstbewohntem Grundbesitz erfolgt eine vom Kanton BS vorgenomme Steuerbewertung. Dieser Steuerwert wird auf den 01.01.2017 vom Kanton BS erhöht, worüber alle Grundbesitzer schriftlich informiert wurden. (18.05.2017)


    EIGENMIETWERT


    Sämtliche Kantone der Schweiz besteuern bei selbstbewohntem Grundbesitz im Einkommen einen Eigenmietwert.

    Kanton BS: Durch die ab 01.01.2017 geltende Neubewertung des Grundbesitzes erfolgt nun auch eine Neuregelung zur Bestimmung des Eigenmietwertes. Für das Jahr 2018 ist der Eigenmietwert von 3,25% zu deklarieren (Bundessteuer 4%). Danach basiert der Eigenmietwert auf dem Referenzzinssatz für Hypotheken zu Beginn der Steuerperiode sowie einem Zuschlag von 1,15 Prozentpunkten. Somit kann der Eigenmietwert sich bis auf 4,5% des Steuerwertes erhöhen, was als Maximalsatz gilt und nicht weiter erhöht werden soll. Zu beachten ist jedoch, dass sich der Prozentsatz künftig jedes Jahr verändern kann.

    Kanton BL: Hier wird sowohl der zu besteuernde Wert des Grundstückes als auch der Eigenmietwert vom Kanton festgelegt. Dazu ist folgendes vorzumerken: Ab der Steuerperiode 2016 wird der Eigenmietwert um 4 bis 16% reduziert, gleichzeitig jedoch der Korrekturfaktor von Eigentumswohnungen erhöht. Die Pauschalabzüge für Liegenschaftsunterhalt (bisher 25% resp. 30% je nach Gebäudealter) werden neu auf 12% bzw. 24 % reduziert. (2018)


    LIEBHABEREI, SELBSTÄNDIGER ERWERB


    Der selbständige Erwerb ist auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens bzw. auf eine Gewinnerzielung gerichtet, während die Liebhaberei sich davon abgrenzt. Der selbständige Erwerb wird dann aufgegeben, wenn sich der angestrebte wirtschaftliche Erfolg auf die Dauer von zwischen 5 und 10 Jahren nicht einstellt. (12.11.2015, Kanton BS)

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